Einführung der Lkw- und Busmaut ab 1. 1. 2004
Wie Ihnen aus verschiedenen Publikationen und Zusendungen bekannt ist, wird ab 1. Jänner 2004
für alle Fahrzeuge ab 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht eine Lkw- und Busmaut eingeführt.
Diese Maut wird von den Mautbetreibern ASFINAG und Europpass unter dem Markennamen „G-Maut“
eingeführt und eingehoben werden.
Die Maut wird unabhängig von den Fahrzeuggewichten nach der Achsanzahl der Fahrzeuggewichten
nach der Achsanzahl der Fahrzeuge eingehoben. Für Fahrzeug mit 2-Achsen beträgt
der Mautsatz 13 Cent / Kilometer, für Fahrzeuge bis zu 3 Achsen beträgt der mautsatz 27,3 Cent/Kilometer.
Auf den schon bisher bekannten Sondermautstrecken auf der A9, der A10, der A11, der A13 und der S 16
werden erhöhte Kilometersätze verrechnet.
Auf Grund des österreichischen Mautgesetzes sind daher alle Betreiber von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen
hzG verpflichtet, diese Maut zu bezahlen.
Betriebswirtschaftsexperten des Fachverbandes Güterbeförderung haben anhand von
Durchschnittsberechnungen festgestellt, dass die Transportkostensteigerungen im einzelnen Transportbetrieb
zwischen 15 und 30 % liegen werden. Auf Grund des sehr hohen Aufwandes, der mit der Administration und
der Finanzierung der Maut verbunden ist, sind wir daher nicht in der Lage, diese Kostensteigerungen
weiter zu verrechnen, wobei wir uns bemühen werden, Ihnen eine möglichst transparente Berechnung vorzulegen.
Entsprechende betriebswirtschaftliche Werkzeuge dazu wurden uns vom Fachverband für
das Güterbeförderungsgewerbe zur Verfügung gestellt.
Es wird daher möglich sein, je nach Auftragsart und Transportmodus, eine individuelle Berechnung
der Mautkosten einerseits oder, wenn es sich als notwendig erweisen sollte, auch eine pauschale Berechnung
der Mautkosten andererseits zu erstellen.
Bei Verrechnung von Regiesätzen wird eine Anbotstellung und Abrechnung nur mit separater Auflistung
bzw. Abrechnung der Road Pricing und Bearbeitungskosten nach tatsächlichem Aufwand möglich sein,
da die Road Pricingkosten von Auftrag zu Auftrag, bzw. nach Fahrtstrecke anteilsmäßig in
unterschiedlicher Höhe anfallen. Eine gerechte Abrechnung kann daher nur nach tatsächlichem
und transparentem Aufwand erfolgen.
Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
Eine ordentliche und zuverlässige Durchführung Ihres geschätzten Auftrages kann ich Ihnen
weiterhin schon heute zusichern.
www.go-maut.at
www.asfinag.at
www.wko.at/wien
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